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   BFH, 21.11.2000 - IX R 40/98   

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https://dejure.org/2000,8481
BFH, 21.11.2000 - IX R 40/98 (https://dejure.org/2000,8481)
BFH, Entscheidung vom 21.11.2000 - IX R 40/98 (https://dejure.org/2000,8481)
BFH, Entscheidung vom 21. November 2000 - IX R 40/98 (https://dejure.org/2000,8481)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zusammenveranlagung von Ehegatten - Notarielle Beurkundung - Erbauseinandersetzungsvertrag - Erbübertragungsvertrag - Erwerb durch Hausgemeinschaft - Mieteinnahmen - Reperaturaufwendungen - Unentgeltlicher Grundstückserwerb - Werbungskosten - Einkünfte aus Vermietung und ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 7
    Anschaffungsnaher Aufwand; Generalüberholung; Instandhaltung; Modernisierung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus BFH, 21.11.2000 - IX R 40/98
    Eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung des Gebäudes und damit Herstellungskosten i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 a.E. HGB setzen jedoch voraus, dass --über die zeitgemäße Erneuerung hinaus-- der Gebrauchswert des Hauses im Ganzen deutlich erhöht wird (BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, 460, BStBl II 1996, 632).

    Das ist in der Regel aber nur bei solchen Aufwendungen der Fall, die die Substanz, welche im Wesentlichen die Lebensdauer des Gebäudes bestimmt, verändern (BFH-Urteil in BFHE 177, 454, 461, BStBl II 1996, 632).

    Erforderlich ist vielmehr die Verwendung "außergewöhnlich" hochwertiger Materialien "in erheblichem Umfang" (BFH-Urteil in BFHE 177, 454, 460, BStBl II 1996, 632).

    Indiz für einen deutlich gesteigerten Gebrauchswert ist zwar ein deutlicher Anstieg der erzielbaren Miete (BFH-Urteil in BFHE 177, 454, 461, BStBl II 1996, 632).

    Abgesehen davon hat der BFH die Möglichkeit einer Aufteilung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen nur dann verneint, wenn Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen in engem räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen und in ihrer Gesamtheit eine einheitliche Baumaßnahme bilden; ein sachlicher Zusammenhang in diesem Sinne liegt vor, wenn die einzelnen Baumaßnahmen "bautechnisch ineinander greifen" (BFH-Urteil in BFHE 177, 454, 460, BStBl II 1996, 632), d.h. sich bedingen (BFH-Urteil vom 16. Juli 1996 IX R 34/94, BFHE 181, 50, BStBl II 1996, 649).

  • BFH, 28.04.1998 - IX R 66/95

    Anschaffungsnaher Aufwand bei unentgeltlichem Erwerb

    Auszug aus BFH, 21.11.2000 - IX R 40/98
    Mit Recht weist die Revision darauf hin, dass die Rechtsprechung zum sog. anschaffungsnahen Aufwand dann keine Anwendung findet, wenn das Hausgrundstück unentgeltlich erworben wurde (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. April 1998 IX R 66/95, BFHE 126, 220, BStBl II 1998, 515, und vom 17. Juni 1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470, BStBl II 1997, 802).
  • BFH, 17.06.1997 - IX R 30/95

    Anschaffungsnaher Aufwand bei Erbfolge

    Auszug aus BFH, 21.11.2000 - IX R 40/98
    Mit Recht weist die Revision darauf hin, dass die Rechtsprechung zum sog. anschaffungsnahen Aufwand dann keine Anwendung findet, wenn das Hausgrundstück unentgeltlich erworben wurde (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. April 1998 IX R 66/95, BFHE 126, 220, BStBl II 1998, 515, und vom 17. Juni 1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470, BStBl II 1997, 802).
  • BFH, 16.07.1996 - IX R 34/94

    Kosten der Dachinstandsetzung als Herstellungskosten, soweit diese durch den

    Auszug aus BFH, 21.11.2000 - IX R 40/98
    Abgesehen davon hat der BFH die Möglichkeit einer Aufteilung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen nur dann verneint, wenn Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen in engem räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen und in ihrer Gesamtheit eine einheitliche Baumaßnahme bilden; ein sachlicher Zusammenhang in diesem Sinne liegt vor, wenn die einzelnen Baumaßnahmen "bautechnisch ineinander greifen" (BFH-Urteil in BFHE 177, 454, 460, BStBl II 1996, 632), d.h. sich bedingen (BFH-Urteil vom 16. Juli 1996 IX R 34/94, BFHE 181, 50, BStBl II 1996, 649).
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89

    1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine

    Auszug aus BFH, 21.11.2000 - IX R 40/98
    Die Klägerin hat das Grundstück von der Erbengemeinschaft im Rahmen der Erbauseinandersetzung ohne Zahlung eines Entgelts und damit insgesamt unentgeltlich erworben (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Juli 1990 GrS 2/89, BFHE 161, 332, 347 f., BStBl II 1990, 837).
  • BFH, 16.11.1978 - IV R 191/74

    Ob ein Reiterhof als Einheit zu betrachten und insgesamt als Gewerbebetrieb oder

    Auszug aus BFH, 21.11.2000 - IX R 40/98
    Mit Recht weist die Revision darauf hin, dass die Rechtsprechung zum sog. anschaffungsnahen Aufwand dann keine Anwendung findet, wenn das Hausgrundstück unentgeltlich erworben wurde (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. April 1998 IX R 66/95, BFHE 126, 220, BStBl II 1998, 515, und vom 17. Juni 1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470, BStBl II 1997, 802).
  • FG Köln, 21.11.2005 - 12 K 436/01

    Anerkennung von Renovierungskosten für ein Haus als Verluste aus Vermietung und

    Auf die Revision der Kläger hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 21.11.2000 IX R 40/98, veröffentlicht in BFH/NV 2001, 449-450, das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht (FG) zurückverwiesen.
  • FG Brandenburg, 24.02.2005 - 5 K 513/03

    Für Investitionszulage maßgeblicher Zeitpunkt der Beendigung der Bauarbeiten bei

    Der Begriff des bautechnischen Zusammenhangs wurde von der Rechtsprechung der Finanzgerichte zur Beurteilung der Frage entwickelt, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen, die für sich genommen teils Herstellungsteils Erhaltungsaufwendungen darstellen, insgesamt als Herstellungskosten zu beurteilen sind (BFH-Urteile vom 9.3.1962 I R 192/61, BStBl. III 1962, 195, BFHE 74, 523; vom 10. Mai 1995 IX R 62/94, BFHE 178, 46 ; Urteil vom 21.11.2000 IX R 50/98, BFH/NV 2001, 449 ; vom 12. September 2001 IX R 39/97, BStBl. II 2003, 569, BFHE 198, 74 unter II. 2. cc).
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